Kroatenmission Solothurn

VIJESTI IZ MISIJE

Vijesti iz misije

 

2021-12-08

NOVE KORONA- MJERE U KANTONU SOLOTHURN

Drage sestre, draga braćo
Evo novih mjera od 6. prosinca 2021.,
pa vas i ja molim da ih se držite
za svoje dobro i za dobro svojih bližnjih!
Sretni vam i blagoslovljeni ovi adventski dani,

Fra Šito

Geht an: Pfarrei- und Pastoralraumleitungen, Missionen und Fachstellen im Kanton Solothurn

Liebe Kollegen und Kolleginnen
Der Kanton Solothurn hat aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates seine kantonalen Massnahmen angepasst und präzisiert. Ich leite Euch das Mail von Frau Julia Vitelli, Religionskoordinatorin, sowie den Anhang mit den konkreten Massnahmen weiter.
Danke, dass Ihr diese Massnahmen entsprechend umsetzt.
Am heutigen Hochfest dürfen wir auf Maria schauen! Mit grossem Gottvertrauen hat sie die Herausforderungen in ihrem Leben angenommen und gemeistert. Möge sie uns ein Vorbild sein in dieser nicht ganz einfachen Zeit der Pandemie.
Mit adventlichen Grüssen

Bischofsvikar Georges Schwickerath

Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten inkl. Bildungsangebote

Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 16 Jahren eine Zertifikatspflicht sowie eine Maskentragpflicht. Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden, eine wirksame Lüftung muss vorhanden sein. Wird der Zugang auf geimpfte und genesene Personen beschränkt (2G), kann auf die Maskentragpflicht verzichtet werden. Dieser Entscheid liegt bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern.

Gemeinde- und Chorgesang

Der Gemeindegesang ist unter Einhaltung der Maskentragpflicht weiterhin erlaubt. Der Chorgesang ist weiterhin erlaubt. Wird ohne Masken gesungen, gilt die Zertifikatspflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten.

Kinder- und Jugendarbeit unter 16 Jahren

Für Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gilt einzig die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts.

Konsumation

Die Konsumation von Speisen und Getränken in Innenräumen darf nur unter Einhaltung der Zertifikatspflicht und sitzend erfolgen. Die Masken- und Sitzpflicht gilt nicht, wenn der Zugang auf geimpfte und genesene Personen beschränkt (2G).

Gültigkeit der Testresultate

Die Gültigkeitsdauer eines Antigen-Schnelltests beträgt 24 Stunden ab Probeentnahme. Die Gültigkeitsdauer eines PCR-Tests beträgt 72 Stunden ab Probeentnahme (unverändert).

Boosterimpfung (Auffrischimpfung)

Im Kanton Solothurn können sich ab dem 1. Dezember alle Personen ab 16 Jahren für eine Boosterimpfung anmelden. Die Boosterimpfungen werden auf Anmeldung in den beiden Impfzentren Trimbach und Selzach angeboten. Der Impfschutz kann frühestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung durch eine Auffrischimpfung (Booster) erneuert werden. Die Anmeldung erfolgt online (Impf-check.ch) oder telefonisch (032 627 74 11, täglich 8-19 Uhr). Weitere Informationen rund um das Coronavirus und alle geltenden Massnahme finden Sie auf der Website des Bundesamt für Gesundheit BAG bag.admin.ch oder der kantonalen Website corona.so.ch. Die neuen Massnahmen gelten befristet bis am 24. Januar 2022. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für die Zusammenarbeit. Freundliche Grüsse Julia Vitell

Admin - 22:08:38 @ Novosti

 
 
“Zaista, zaista, kažem vam: tko god čini grijeh, rob je grijeha.” (Iv 8,34)